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Fahrlässigkeit reicht für Schadensersatz - Diesel Skandal

Fahrlässigkeit reicht für Schadensersatz - Diesel Skandal

Opfer des Diesel-Skandals haben in Deutschland bislang nur eine Chance auf Schadensersatz, wenn der Hersteller bewusst betrogen hat. Das ändert sich nun.

SP-X/Luxemburg. Autohersteller müssen für unzulässige Abgastechnik nicht nur bei Betrugsabsicht haften. Auch Fahrlässigkeit kann eine Schadensersatzforderung begründen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat. Das Gericht senkt damit die Hürden für Klagen von Kunden, die vom Diesel-Skandal betroffen sind.  

Der EuGH hat in dem konkreten Fall die Anfrage eines deutschen Gerichts bejaht, ob schon durch Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Autohersteller bestehen kann. Hierzulande haben Kläger bislang nur dann eine Chance darauf, wenn sie vom Hersteller bewusst auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Die deutschen Gerichte müssen diese Vorgabe nun in mehreren hundert anhängigen Klagen umsetzen. (Rechtssache C-100/21)

Holger Holzer/SP-X


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