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Gefahrenzuschlag für SUV

Gefahrenzuschlag für SUV

Weil von ihrem SUV ein grundsätzlich höheres Verletzungsrisiko ausgeht, hat ein Gericht in Frankfurt ein erhöhtes Bußgeld gegen eine Rotsünderin verhängt.

SP-X/Frankfurt. Wer ein SUV regelwidrig und in zugleich verkehrsgefährdender Weise nutzt, muss unter Umständen mit einem Aufschlag beim Bußgeld rechnen. Eine entsprechende Erhöhung der Regelgeldbuße hat das Amtsgericht Frankfurt jetzt einer 40-jährigen Fahrerin eines BMW-SUV für ein Rotlichtvergehen aufgebrummt (Urt. v. 03.06.2022, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).

In den Jahren vor dem Rotlichtvergehen wurde die Fahrerin bereits wegen anderer Verkehrsverstöße aktenkundig. Hinzu kam im November 2021 besagtes Rotvergehen, bei dem laut Messung die Rotphase bereits deutlich mehr als 1,1 Sekunden andauerte. Unter Berücksichtigung der früheren Vergehen sowie aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials speziell durch die Fahrzeuggattung SUV entschied sich das Gericht dafür, das Bußgeld von regulär 200 auf 350 Euro anzuheben. Grundsätzlich gehe, so die Richter, von einem SUV aufgrund größerer Bodenfreiheit, erhöhter Frontpartie und kastenförmiger Bauweise ein höheres Verletzungsrisiko aus. Neben dem höheren Bußgeld wurde außerdem das für ein Rotlichtvergehen vorgesehene einmonatige Fahrverbot verhängt.

Mario Hommen/SP-X


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