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Nichts ist für die Ewigkeit - Autoteile mit Verfallsdatum

Nichts ist für die Ewigkeit - Autoteile mit Verfallsdatum

Wer ein Auto besitzt, sollte bei einigen Teilen auf deren Alter achten. Manches muss bereits nach ein oder zwei Jahren getauscht werden. Es gibt sogar Teile mit echtem Verfallsdatum.

SP-X/Köln. Zur Routine eine Kühlschrankbesitzers gehört meist auch ein gelegentlicher Check der Haltbarkeitsdaten der dort gelagerten Speisen. Beim Auto hingegen fallen diese Routinekontrollen oft aus. Dabei gibt es auch hier einiges, das nach zum Teil schon wenigen Jahren getauscht gehört. Manches im Auto trägt sogar ein echtes Verfallsdatum.

Zu dieser Kategorie gehören die sterilen Bestandteile des Verbandkastens, die nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. Spätestens wenn ein Auto seinen zweiten HU-Termin hat, was in der Regel fünf Jahre nach dem Neuwagenkauf der Fall ist, sollte der Besitzer also den Verbandskasten checken. Nur die sterilen Inhalte umtauschen kann umständlich sein. Oftmals ist es einfacher, die komplette Verbandtasche zu tauschen, die in der Regel schon für wenige Euro zu haben ist. Beim Kauf eines neuen Verbandkastens sollte man darauf achten, dass dieser der DIN 13164 entspricht. Ist das nicht der Fall oder die Inhalte abgelaufen, kann das bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 5 Euro nach sich ziehen. Bei einer HU kann dies zudem als Mangel gewertet werden.

Ebenfalls ein Datum, welches zum Wechsel mahnen kann, tragen die Fahrzeugreifen. Entscheidend hierbei ist eine vierstellige Zahl in den Reifenflanken am Ende der DOT-Nummer. Diese nennt die Woche und das Jahr, in dem der Reifen gefertigt wurde. Die Zahl 2212 besagt, dass der Reifen in der 22. Woche des Jahres 2012 gefertigt wurde. Auch wenn die Profiltiefe noch ausreicht, gilt ein solcher Reifen 2020 als überaltert. Die allgemeine Faustformel sieht einen Wechsel nach spätestens acht Jahren vor.

Wer einen Feuerlöscher im Fahrzeug mitführt, sollte auch hier das Verfallsdatum prüfen. Bei gewerblichen Löschern ist ein Tausch alle zwei Jahre sogar Pflicht. Mit der Zeit kann das Pulver im Innern verklumpen, außerdem verringert sich das Treibgas. Ist der Löscher zu alt, kann er im Notfall unbrauchbar sein.

Auch das Motoröl sollte spätestens nach zwei Jahren gewechselt werden. Zumindest raten die Hersteller in der Regel dazu, die Schmierflüssigkeit alle zwölf bis 24 Monate auszutauschen. Die im Öl vorhandenen Additive verlieren mit der Zeit an Wirkung, außerdem können Wasser und Treibstoff ins Öl gelangen und dessen Schmierfähigkeit beeinträchtigen.

Etwas mehr Zeit kann man sich bei der Motorkühlflüssigkeit lassen, deren Wechsel die meisten Autohersteller nach zwei bis sechs Jahren empfehlen. Generell altert die Flüssigkeit, zudem kommt es zu Ablagerungen, was unter anderem den Schutz vor Korrosion verringert. Außerdem verliert über die Jahre der Frostschutz an Wirkung.

Alle zwei Jahre sollte die Bremsflüssigkeit kontrolliert werden. Diese kann Wasser anziehen, was für ein Absenken des Siedepunkts und zur Bildung von Dampfblassen führen kann. In der Folge kann sich die Bremskraft verringern.

Auch die Klimaanlage braucht eine regelmäßige Wartung. Idealerweise wird das Fahrzeug in der Fachwerkstatt in Abständen von drei Jahren zum Klimaservice gebracht und dort das Kältemittel erneuert. Über die Jahre verringern sich nämlich Kühlleistung und Schmierfähigkeit.

Für Belüftung des Fahrzeugs werden in der Regel Innenraumfilter eingesetzt, die Insassen vor feinen Staub schützen. Mit der Zeit setzt sich dieser allerdings zu, was für schlechtere Luftqualität und beschlagene Scheiben sorgen kann. In der Regel empfiehlt sich hier der Wechsel nach spätestens drei Jahren.

Schließlich ist es wichtig, auf den Zustand des Zahnriemens zu achten. Hier ist ein Wechsel nach drei bis zehn Jahren ratsam. Dieser wird zunehmend spröde, zudem nutzen sich die Zähne ab. Im schlimmsten Fall reißt der Riemen, was wiederum einen Motorschaden nach sich ziehen kann.

Mario Hommen/SP-X


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