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Nie ohne Sitz - Kinder im Auto
Nie ohne Sitz - Kinder im Auto

Nie ohne Sitz - Kinder im Auto

Die meisten Eltern nehmen die Sicherheit ihrer Kinder beim Autofahrer ernst und sichern sie in altersgerechten Sitzen. Trotzdem bleiben Fragen.

SP-X/Köln. Was macht einen guten Kindersitz aus? Und wie und wo werden die Kindersitze am besten montiert? Vor diesen - und anderen - Fragen stehen immer wieder Erziehungsberechtigte, die ihren Nachwuchs im Fahrzeug transportieren wollen.

Sind Kindersitze Pflicht?
Seit fast 30 Jahren müssen die Sprösslinge im Auto auch während kurzer Fahrten in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Das schreibt Paragraf 21 Absatz 1a der StVO vor. Die Verantwortung für die korrekte Sicherung obliegt dem Fahrer. Danach gilt die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Das heißt: Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie die vorgeschriebene Mindestgröße übertreffen, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt.

Gibt es eine Norm für Kindersitze?
Zurzeit sind drei Normen zulässig: Neuste Kindersitze sind nach der europäischen Norm i-Size (ECE 129) zugelassen; hier ist die Größe des Kindes relevant. Bei den zwei älteren Normen ECE 44/03 und 44/04 ist dagegen das Gewicht der Kids maßgeblich. Die entsprechenden Prüfsiegel findet man am Kindersitz. Da bei den Norm i-Size-Sitzen die Hersteller den Größenbereich selbst festlegen, können Größenangaben variieren. Daher steht ein wenig Recherche an, wie die Dimensionen ausfallen. Hilfe bieten Tests von Autoclubs oder Verbrauchermagazinen oder eigenständig durchgeführte Sitzproben mit dem Nachwuchs. Übrigens: In den i-Size Kindersitzen dürfen Kinder bis zu 15 Monaten nicht in Fahrtrichtung transportiert werden.

Die Normen ECE 44/03 und 44/04 katalogisieren die Sitze in fünf unterschiedlichen Gewichtsklassen der Kinder. Die Klasse 0 und 0+ sind für Kinder bis zu 13 Kilogramm oder bis 1,5 Jahre zugelassen. Diese Sitze müssen rückwärtsgerichtet montiert werden. Ab der Klasse I (9 bis 18 Kilogramm oder 1,5 bis 4 Jahre) dürfen die Sitze vorwärts befestigt sein. Die Klassen II und III starten bei einem Alter von 7 Jahren und reichen von 15 bis 36 Kilogramm. Hier sind Sitzerhöhungen mit und ohne Rückenstütze vorgesehen.

Worauf sollte man beim Kindersitzkauf achten?
Testberichte von Autozeitschriften, Autoclubs oder der Stiftung Warentest bieten eine gute Orientierung. Wer sparen will, findet in vergünstigten Auslaufmodellen von Markenherstellern oft eine gute Lösung. Auch ein Gebrauchter kommt in Frage, sofern er unbeschädigt ist und eine gültige Norm aufweist. Gurte dürfen außerdem nicht rissig sein oder ausfasern, die Gurtschlösser müssen einrasten und die Bedienungsanleitung muss vorliegen. Egal ob neu oder gebraucht: Ohne Ausprobieren geht gar nichts. Der Sitz muss zum Nachwuchs und Auto passen. Kind und Fahrzeug sollten daher bei der Findung des passenden Sitzes miteinbezogen werden.

Wie und wo wird der Sitz montiert?
Unbedingt nach Herstellerangaben! Auch das Personal auf dem Kinderzubehörfachgeschäft kann die richtigen Kniffe zeigen. Am einfachsten gelingt der Einbau mittels Isofix-Befestigungsösen. Dabei handelt es sich um ein einfaches Arretier-System, bei dem der Sitz mit einem Klick in zwei Metallschlaufen am Autositz einrastet. Das geht bequem und schnell, Fehlbedienung ist fast ausgeschlossen. Bei der Befestigung mit einem Gurt hingegen gibt es Fehlerquellen, zum Beispiel weil der Gurt verdreht ist oder man ihn nicht fest genug anzieht.

Grundsätzlich ist die Montage eines Sitzes auf dem Beifahrerplatz möglich. Allerdings muss dann der Beifahrerairbag deaktiviert sein. Spätestens wenn die Kids aus der Babyschale entwachsen sind, finden die meisten von ihnen ihren Platz auf der Rückbank.

Kompliziert wird es, wenn drei Kindersitze auf der Rückbank untergebracht werden müssen. Nur die wenigsten Autos bieten genügend Platz für die Montage eines dritten Sitzes. Oftmals ist der Mittelplatz im Fond dafür zu schmal ausgeführt, auch Isofix-Ösen sind hier selten zu finden. Ausnahmen gibt es: Einige große SUV, aber auch Familien-Vans oder -Hochdachkombis sind mit drei Einzelsitzen oder zumindest drei gleichgroßen Sitzflächen für die Mitnahme von drei Kindern geeignet. Als Alternative zu einem automobilen Fünfsitzer kommen Großraumlimousinen mit sechs bis neun Sitzplätzen als Alternative in Betracht.

Worauf muss man beim Anschnallen des Kindes achten?
Der Fünf-Punkt-Gurt des Kindersitzes muss korrekt verlaufen, darf nicht verdreht sein und muss zudem eng anliegen. Als Faustregel gilt: Zwischen Gurt und Körper passen maximal zwei Finger. Dicke Kleidung wie Winterjacken zieht man am besten aus. Sie vermindert die Schutzwirkung des Gurtsystems. Sitzt das Kind etwa auf einer Sitzerhöhung und ist mit dem normalen Auto-Sicherheitsgurt gesichert, wird dieser strammgezogen. Keinesfalls darf er darf unter den Arm geklemmt werden; beim Beckenteil des Gurtes muss man darauf achten, dass er durch die „Hörnchen“ des Kindersitzes verläuft.

Und wenn das Kind quengelt oder es schnell gehen muss?
Hier sollten die Erziehungsberechtigten immer konsequent sein. Das korrekte Sichern des Nachwuchses hat immer Priorität. Zudem drohen Strafen. Ist ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert, etwa nur angeschnallt, aber ohne erforderlichen Sitz, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Fährt das Kind ohne jegliche Sicherung mit, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Elfriede Munsch/SP-X


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