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Parkverbot für E-Autos unzulässig

Parkverbot für E-Autos unzulässig

Wohnungsbesitzer haben das Recht auf eine E-Autoladestation in der Garage. Das schlägt auch Sicherheitsbedenken der Miteigentümer.

SP-X/Berlin. Wohneigentümergemeinschaften können das Abstellen von E-Autos in ihrer Tiefgarage nicht verbieten. Eine solche Regelung würde das geltende Recht auf eine eigene Ladestation unterlaufen, wie das Amtsgericht Wiesbaden jetzt geurteilt hat. In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss das Parken von E-Autos in der gemeinschaftlichen Garage untersagt. Unter anderem befürchtete die Versammlung, dass eine erhöhte Brandgefahr von dieser Art Fahrzeugen ausginge.

Einer der Eigentümer klagte gegen das Verbot und siegte nun vor Gericht. Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben, zitiert die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) aus der ihr vorliegenden Entscheidung. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sei sinnlos. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle, heißt es weiter. (Az.: 92 C 2541/21)

Holger Holzer/SP-X


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