Termin-
anfragen
PS-Limits für Fahranfänger und keine Förderung für China-Stromer - Neues aus dem Petitionsausschuss

PS-Limits für Fahranfänger und keine Förderung für China-Stromer - Neues aus dem Petitionsausschuss

Wer ein politisches Anliegen hat, kann mit einer Petition um Zustimmung werben. Viele Deutsche mit verkehrspolitischen Ideen tun das.

SP-X/Köln. Demokratie lebt von Beteiligung. Wer Einfluss auf verkehrspolitische Themen nehmen will, kann das unter anderem über eine Petition an den Bundestag tun. Aktuell warten auf der Internetseite des zuständigen Ausschusses zahlreiche Vorschläge mit Bezug zu Auto, ÖPNV und Co. auf die Zustimmung anderer Bürger. Eine Auswahl.  

Für eine PS-Beschränkung bei Autos für Fahranfänger spricht sich die Petition 140835 aus. Der Petent weist auf eine ähnliche Regelung für Motorräder hin und will vor allem keine unerfahrenen Personen am Steuer hochmotorisierter Pkw sehen – exemplarisch genannt sind Mercedes AMG-Modelle. Das vorgeschlagene Leistungs-Limit liegt bei 120 PS. Diese Leistung reiche, um zügig voranzukommen, unterbinde jedoch das Rasen im öffentlichen Verkehr insofern, dass es mit der verringerten Motorleistung schlichtweg nicht möglich sei, einen „Sprint" ab der Ampel oder dem Kurvenausgang zu beginnen, heißt es in der Begründung. Ein Mitzeichnen ist bis 9. Januar möglich.  

Das 9-Euro- beziehungsweise Deutschlandticket ist ein beliebtes Thema bei Petenten. So spricht sich Petition 141081 (Mitzeichnungsfrist 2. Januar) gegen jegliche Nachfolgeregelung aus. Begründet wird das mit der Gefahr zu voller Züge sowie dem hohen finanziellen Aufwand beim Ausbau der Infrastruktur. Statt eines „Billig“-Tickets schlägt der Petent die Einführung von Fahrscheinen zu „vernünftigen“ Preisen vor: 250 Euro für die deutschlandweite Gültigkeit, 60 bis 130 Euro für die Fahrt innerhalb eines Bundeslands. Einen ähnlichen Vorschlag mit jedoch entgegengesetzter Ausrichtung macht Petition 140603. Der Petent hält den aktuell geplanten Preis von 49 Euro für zu hoch und schlägt eine Dreiteilung des Tickets vor: 30 Euro innerhalb des Verkehrsverbunds, 50 Euro im Bundesland und 70 Euro für die ganze Republik. (Mitzeichnungsfrist 9. Januar)

Nicht von vollen Zügen, sondern vom Autoverkehr genervt, zeigt sich der Petent mit dem Beitrag 132728. Er fordert den Bundestag auf, Tanktourismus zu verhindern. Dieser belaste die Umwelt, belästige Anwohner und frevele dem europäischen Gedanken der Freiheit, wenn er nur Selbstzweck sei. Tanktouristen sei ihr Vorteil wichtiger als die CO2-Einsparung oder die Umweltbelastung. Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung gibt es nicht. (Mitzeichnungsfrist 2. Januar)  

Gegen den Schilderwald auf deutschen Straßen wendet sich die Petition 140095 (Mitzeichnungsfrist 12. Dezember). Der Petent spricht sich für einheitliche Limits auf den jeweiligen Straßenarten aus, etwa für Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 80 außerorts. Schilder müssten dann nur noch aufgestellt werden, wenn die Gegebenheiten vor Ort eine Abweichung fordern oder ermöglichen. Der Schilderwald würde gewaltig gelichtet werden, heißt es in der Begründung. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen würden für mehr Klarheit sorgen, der Lärm und der Kraftstoffverbrauch würden sich verringern.  

Eine Vereinfachung fordert auch die Petition 140977, die bis zum 2. Januar gezeichnet werden kann. Der Petent hält die Feinstaubplakette bei E-Fahrzeugen für überflüssig. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Anbringung würde dem Besitzer 5 bis 7 Euro sparen sowie der Allgemeinheit die Kosten für Herstellung und Vertrieb derselben. Die Kontrolleure des ruhenden Verkehrs und die Polizei würden die Berechtigung des Fahrzeuges innerhalb der Umweltzonen anhand des Kennzeichens erkennen.

Eher wirtschafts- als verkehrspolitisch ist die Stoßrichtung der Petition 141783. Sie verlangt eine Beschränkung staatlicher E-Auto-Förderung auf in Europa gebaute Fahrzeuge. Es könne nicht sein, dass mit unseren Steuergeldern, die chinesische Automobilindustrie aufgebaut und gestärkt werde. (Mitzeichnungsfrist 3. Januar)  

Petitionen sind Bitten mit Forderungen insbesondere zur Gesetzgebung und Beschwerden über staatliche Institutionen. Jeder Bürger kann seine Petition schriftlich oder online beim Bundes- oder Landesparlament einreichen, der Petitionsausschuss prüft die Relevanz und veröffentlicht die Forderung, wenn gewünscht gegebenenfalls auf seiner Internetseite. Dann beginnt die vierwöchige Mitzeichnungsfrist, während der interessierte Bürger über die Petition diskutieren und diese online mitzeichnen können. Wird die Zahl von 50.000 Unterschriften erreicht, wird die Petition in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses angehört. 

Holger Holzer/SP-X


Schreibe einen Kommentar

Bewerten Sie den Eintrag