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Verfügbar und günstig - Autokauf - gebraucht statt neu

Verfügbar und günstig - Autokauf - gebraucht statt neu

Neuwagenkunden müssen sich aktuell mit hohen Preisen und langen Wartezeiten rumplagen. Der Gebrauchte ist deshalb eine echte Alternative, weil günstig und schnell verfügbar. Es gibt aber Risiken.

SP-X/Köln. In der jüngeren Vergangenheit sind die Preise von Neuwagen in Deutschland kräftig gestiegen. Die aktuelle Chipkrise befeuert diesen Trend zusätzlich, zumal sie für eine deutliche Verknappung des Angebots und lange Lieferzeiten sorgt. Gebrauchtfahrzeuge sind deshalb für Neuwagenkunden eine interessante Alternative geworden, denn sie locken mit deutlich günstigeren Preisen und sofortiger Verfügbarkeit. Doch beim Kauf eines Pkw mit ein oder mehreren Vorbesitzern sollte man auf ein paar Dinge achten.

Interessenten sollten sich zunächst über das gewünschte Modell auf großen Online-Gebrauchtportalen wie AutoScout oder Mobile.de einen Marktüberblick verschaffen. Das Angebot ist hier groß, Filterfunktionen erleichtern die gezielte Suche nach Motorisierung, Laufleistung und Alter. Das Angebot der Internetbörsen bietet einen guten Eindruck vom aktuellen Preisgefüge. Alternativ kann sich auch ein Blick auf Ebay-Kleinanzeigen oder bei Händlern vor Ort lohnen. In seltenen Fällen werden Autos sogar noch per Zeitungsinserat angeboten.

Abgesehen von Preis, Alter und Laufleistung sollten man bei Anzeigenrecherche auch auf Angaben zum Alter, Zustand (unfallfrei) oder Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) achten. Die Anzahl der Vorbesitzer ist ebenfalls eine interessante Information. Misstrauen ist angebracht, wenn der angegebene Preis deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Angebote liegt. Es könnte sich um ein Schnäppchen handeln, doch möglicherweise hat das verlockende Angebot einen Haken.

Angeboten werden Gebrauchtwagen von Privatleuten und professionellen Händlern. Autos privater Verkäufer sind meist günstiger als von gewerblichen Händlern. Beim Händler lockt im Gegenzug eine Gewährleistung und Sachmängelhaftung. Aber Achtung: Händler sind auch manchmal im Auftrag von Privatleuten (Kommission) tätig, dann gewähren sie keine Garantien.

Hat man das passende Fahrzeug gefunden, sollte ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Dieser findet normalerweise tagsüber beim Händler auf seinem Betriebsgelände beziehungsweise beim Privatverkäufer zuhause statt. Idealerweise ist ein fachkundiger Begleiter beim Besichtigungstermin dabei. Will sich ein Verkäufer zu ungewöhnlichen Uhrzeiten auf abgelegenen Parkplätzen treffen, ist zumindest Skepsis angebracht. Unbedingt abzuraten ist zudem von einer Vorabzahlung.

Den Zustand des Gebrauchten sollte man unter freiem Himmel und nicht bei Regen prüfen. Rostschäden finden sich vor allem an Kotflügeln, Türkanten und -schwellern sowie in der Reserveradwanne. Kritisch beäugen werden sollten Spaltmaße, Motorraum und Fahrzeugboden. Sind Spalten unterschiedlich breit, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Auto einen Unfall hatte. Ebenfalls kontrolliert werden sollten Zustand von Bremsen und Reifen. Sind letztere unregelmäßig abgefahren, könnte dies auf Fahrwerkschäden hinweisen.

Das Serviceheft sollte vollständig vorhanden sein; Rechnungen für Inspektionen oder Ölwechsel unterstützen die Dokumentation des Serviceheftes. Dort werden auch Kilometerstände erfasst. So kann man prüfen, ob der angegebene Tachostand stimmt. Doch Vorsicht: Auch ein Heft kann gefälscht sein; ist zum Beispiel die Stempelfarbe in allen Jahren gleich, kann das ein Hinweis darauf sein, dass alle gleichzeitig gestempelt wurden, denn Stempelfarben ändern sich mit der Zeit. Auch der Zustand des Innenraums kann Anhaltspunkte zum Tachostand geben. Ein abgerocktes Interieur etwa passt kaum zu niedrigen Kilometerständen.

Neben dem Serviceheft müssen natürlich die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 vorliegen. Auch der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung ist ein wichtiges Dokument. Hier lässt sich erkennen, ob das Fahrzeug die HU problemlos oder nur unter Auflagen bestanden hat. Gab es hier Reparaturauflagen, die vom Fahrzeughalter durchgeführt worden sind? Wurden zudem am Auto Umbauten vorgenommen? Diese müssen in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen sein. Außerdem sollten neben dem Hauptschüssel noch der Ersatzschlüssel sowie Codekarten für das Fahrzeug vorhanden sein.

Überzeugt der Gebrauchte beim ersten Check, sollte eine Probefahrt unternommen werden, sofern das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Selbstverständlich kann sich der Kaufwillige gegenüber dem Verkäufer ausweisen und besitzt einen gültigen Führerschein. Um sich einen Eindruck über mögliche Schwachstellen zu verschaffen, sollte die Testroute Stadtverkehr, Landstraße und Autobahn beinhalten. Ist man sich unsicher, ob das Fahrzeug in einem technisch guten Zustand ist, empfiehlt es sich einen Gebrauchtwagencheck bei einem Automobilclub oder einer Prüforganisation, der dann allerdings 150 Euro kosten kann.

Sind sich Käufer und Verkäufer einig, muss noch ein Vertrag abgeschlossen werden. Ist der Vertragspartner ein gewerblicher Händler, muss er mindestens für 12 Monate eine Sachmängelhaftung geben. In den Kaufvertrag sollte auch eine verbindliche Zusicherung des Kilometerstandes mit „entspricht der tatsächlichen Laufleistung“ anstatt „soweit bekannt“ oder „laut Vorbesitzer“.

Ist man mit einem Privatanbieter einig geworden, hilft es, einen Standardvertrag wie ihn die Automobilclubs oder Versicherungen zur Verfügung stellen, zu nutzen. Hier wird neben den genauen Daten zu Käufer und Verkäufer auch der exakte Zustand des Fahrzeugs beschrieben und festgehalten sowie die Bezahlung geregelt. Diese detaillierten Aussagen helfen, falls es nach dem Kauf zu Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten kommen sollte.

Mario Hommen/SP-X


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