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„Was bedeutet Euro 6d-ISC-FCM?“

„Was bedeutet Euro 6d-ISC-FCM?“

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für alle Pkw eine neue Abgasnorm. Ihr Name ist kompliziert.

SP-X/Köln. Frage: „Autos müssen ab sofort die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen. Was verbirgt sich hinter dem unhandlichen Kürzel?“

Antwort von Thorsten Peter, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: „Die Euro-6d-Norm ist schon seit längerem in Kraft – allerdings in unterschiedlichen Evolutionsstufen. Seit dem Herbst 2017 zunächst in der Form 6d-TEMP, später in unterschiedlichen Variationen. Zum Jahreswechsel hat Euro 6d ISC-FCM nun die vorherigen Stufen für alle Neuzulassungen abgelöst. Schon seit Anfang 2020 ist sie bei neuen Pkw-Typen verpflichtend.  

Für die Euro-Normen 6d, Euro 6d-TEMP, Euro 6d TEMP EVAP und Euro 6d TEMP ISC (M, N1 Gruppe I) (z.B. Feld 14.1: 36AJ, 36AG, 36BG, 36CG) gilt eine Zulassungsfrist für die Erstzulassung bis Ende August 2019, für die Abgasnormen Euro 6d-ISC und Euro 6d TEMP EVAP-ISC (M, N1 Gruppe I) (z.B. Feld 14.1: 36DG, 36AM) gilt eine Zulassungsfrist für die Erstzulassung bis Ende Dezember 2020.  Danach sind diese Fahrzeuge nur über eine Ausnahmegenehmigung noch zulassungsfähig.

Der Namensteil „ISC“ steht dabei für „In-Service-Conformity“-Tests und bedeutet, dass der Hersteller mit Stichproben nachweisen muss, dass sein Fahrzeug nicht nur zum Zeitpunkt der Erstzulassung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch im späteren Betrieb. Diese Regelung war auch schon Teil vorangegangener Abgasnorm-Stufen. Komplett neu hingegen ist die Pflicht zum Einbau eines „Fuel Consumption Monitoring“-Systems“ (FCM). Dieses speichert den realen Kraftstoff- beziehungsweise Energieverbrauch im Fahrbetrieb, so dass sie mit den Herstellerangaben abgeglichen werden können.  
Mit dem Auslesen dieser Daten über die Diagnose-Schnittstelle lässt sich die Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch überprüfen. So kann die Lücke zwischen einer Prüfstandmessung und den Realemissionen noch weiter reduziert werden – der Verbraucher soll dadurch realistischere Verbrauchsangaben erhalten, so der Wunsch der Politik.

Welche Abgasnorm das eigene Fahrzeug erfüllt, ist im Fahrzeugschein vermerkt (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14.1). Die entsprechenden Emissionsschlüsselnummern nach Euro 6d-ISC-FCM lauten 36AP, 36AQ und 36AR. Für diese Fahrzeuge gilt zurzeit eine unbefristete Erstzulassungsfähigkeit.

Die Schadstoffklassen für PKW bei entsprechender Erstzulassung (EZ) sind:  

•    Euro 1 - EZ seit 01.01.1993  

•    Euro 2 - EZ seit 01.01.1997  

•    Euro 3 - EZ seit 01.01.2001  

•    Euro 4 - EZ seit 01.01.2006  

•    Euro 5 - EZ seit 01.01.2011  

•    Euro 6b - EZ seit 01.09.2015  

•    Euro 6c (M, N1 Gruppe I) - EZ seit 01.09.2018  

•    Euro 6d ISC-FCM (M, N1 Gruppe I) - EZ ab 01.01.2021  

Holger Holzer/SP-X


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